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Charter - Kautionsversicherung

Charteryachten sind in der Regel Vollkaskoversichert. Vercharterter und deren Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers. Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Das kann je nach Yachtgröße eine Menge Geld sein. Dieses Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei unserer Absicherung von Charterkautionen gibt es keine Selbstbeteiligung. Die Obergrenze für die Absicherung einer Kaution liegt oft bei 5000 Euro. Hier sollten sie Yachtversicherungen vergleichen.

Yachtcharter-Kautionsversicherungen sichern Ihre hinterlegte Kaution ab gegen den Einbehalt durch den Vercharterer aufgrund aller Unfallgefahren wie z.B. Kollision, Sinken, Brand, Einbruch, Grundberührung usw. Wenn ein Schaden auf tritt, kann es schnell vorbei sein mit der Freundschaft innerhalb der Crew. Sobald es um die Kostenbeteiligung im Schadensfall kommt ist man sich oft uneinig wer zahlt. Damit nicht alles am Skipper hängen bleibt empfiehlt sich gerade bei größeren Schiffen eine Kautionsversicherung. Die „Gefahren“ die Kaution zu verlieren sind vielfältig, sei es nun Unfall, Grundberührung, Einbruch, Blitzschlag oder eine fremde Leine in der Schraube. Das hinterlegte Geld kann schnell weg sein.

 

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